Administratives Fahrzeug

Mit schweizerischen Originalkennzeichen reisen ?

Will man mit einem schweizerischen Motorfahrzeug und den original Schweizerischen Nummernschildern auf Weltreise gehen, muss das Fahrzeug beim zuständigen Strassenverkehrsamt registriert bleiben, kann also nicht abgemeldet werden. Dies hat folgende Konsequenzen:

  • die Strassenverkehrssteuer ist zu zahlen
  • die obligatorische Haftpflichtversicherung ist beizubehalten
  • die Schwerverkehrsabgabe kann bei Aufenthalt ausserhalb der Schweizergrenzen abgemeldet werden
  • die Technischen Prüfungen sind obligatorisch nach Vorgaben des Strassenverkehrsamts durchzuführen

Schwere Motorwagen mit Karosserie Typ Wohnwagen müssen erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung geprüft werden. Die zweite Prüfung ist nach weiteren 3 Jahren obligatorisch und danach alle zwei Jahre. Unser MAN mit erster Inverkehrsetzung im Jahr 2001 muss somit alle 2 Jahre beim Strassenverkehrsamt technisch überprüft werden.

Diese Prüfungen sind obligatorisch und können auch für eine Weltreise nicht ausgesetzt werden. Fährt man dennoch mit den schweizerischen Originalschildern in der Welt herum und ignoriert die Vorladung zum Prüfungstermin einfach, erfolgt die internationale polizeiliche Ausschreibung. Das heisst, man wird international polizeilich gesucht …. mit verheerenden Konsequenzen.

Leider gibt es für dieses Problem bis heute keine legale Lösung, obschon die Strassenverkehrsämter sich des Problems bewusst sind.

Im Klartext bedeutet das, dass man sich mit einem neuen Expeditionsmobil bis zu 4 Jahre mit den original Kennzeichen und legaler Zulassung in der Schweiz nonstop auf einer Langzeitreise im Ausland aufhalten kann. Danach sinkt die Dauer erst einmal auf weitere 3 Jahre und danach auf 2 Jahre.

Ohne Originalkennzeichen reisen

Wer beabsichtigt, mit einem älteren Fahrzeug länger als die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle im nicht-europäischen Ausland zu reisen, muss ein eigenes Konzept entwickeln, wie er dies umsetzen kann. Jedenfalls können Fahrzeug in den seltensten Fällen im Ausland eingelöst werden, ausser man nimmt dort Wohnsitz.

Es gibt Leute, die im nicht-europäischen Ausland mit Nummernschild-Kopien fahren. Allerdings weiss niemand, welche Risiken diese Vorgehensweise birgt, auch wenn die schweizerische Haftpflichtversicherung in diesen Ländern ohnehin nicht gültig ist, da sie sich ausserhalb des Gültigkeitsbereichs der grünen Versicherungskarte befinden.

Leider gehören die schweizerischen Kennzeichen nicht zum Fahrzeug, wie dies z.B. in Deutschland der Fall ist. Die schweizerischen Kennzeichen müssen beim Strassenverkehrsamt deponiert werden, will man in der Schweiz keine Verkehrssteuer und keine Haftpflichtversicherung bezahlen, bzw. die periodischen Fahrzeugprüfungen umgehen (was ja verständlich ist, wenn man auf Langzeitreise im Ausland weilt). Die Nummernschilder können (im Kanton Zürich) jedoch nur für 12 Monate deponiert werden, mit Antrag kann diese auf 24 Monate erweitert werden, doch danach ist Schluss und man „verliert“ seine Kennzeichen, ausser man löst sein Fahrzeug rechtzeitig wieder ein.

Werden die schweizerischen Kennzeichen lediglich deponiert, das Fahrzeug also nicht abgemeldet, so bleibt der Original-Fahrzeugausweis erhalten. Allerdings dürfte es Schwierigkeiten geben, wenn das Fahrzeug mit Wechselschild gefahren wird oder wurde. Mit Wechselschild wird jeweils das grössere Fahrzeug versteuert und die Haftpflichtprämie für das grössere Fahrzeug wird fällig und das Schild kann nicht für eines der beiden Fahrzeuge deponiert werden.

Rückkehr in die Schweiz

Fährt man ohne Originalschilder zurück in die Schweiz, kann es kompliziert werden:

  • Wird das Fahrzeug nach Europa zurück verschifft, fliegt man ohnehin nach Europa zurück und kann bei dieser Gelegenheit das Fahrzeug wieder legal beim Strassenverkehrsamt einlösen und mit den originalen Schildern das Fahrzeug im Ankunfthafen abholen. Natürlich wird in diesem Fall die nächste technische Prüfung beim Strassenverkehrsam umgehend fällig. Eventuell kann aber im Gespräch mit dem Strassenverkehrsamt der Termin verschoben werden – zum Beispiel zusammen mit einem vorzuweisenden Termin mit einer offiziellen Vertretung der Fahrzeugmarke, die man fährt. Notfalls kann das Fahrzeug aber auch mit Tagesschildern im Hafen abgeholt werden. Hier ist jedoch unklar, ob die Tagesschilder vom Ausland anerkannt werden.
  • Auf dem Landweg in die Schweiz zurück, ist die Rückführung schon etwas komplizierter, da in diesem Fall im letzten nicht europäischen Land (das sich ausserhalb des Gültigkeitsbereichs der grünen Versicherungskarte befindet) das Fahrzeug abgestellt werden muss und man in die Schweiz fliegen muss, um die Originalschilder abzuholen.

Muss mit dem Strassenverkehrsamt allenfalls zwecks Verschiebung des Prüfungstermins bzw. dem Einlösen des Fahrzeugs verhandelt werden, wäre es sicherlich günstig, alle Reparatur- und Servicebelege von ausländischen Herstellerwerkstätten vorlegen zu können, um zu beweisen, dass man das Fahrzeug in der Zwischenzeit gut gewartet hat.

Fahrzeug Haftpflicht Versicherung

Die obligatorische schweizerische Haftpflichtversicherung ist ausserhalb des Gültigkeitsbereichs der grünen Versicherungskarte, also in der Regel ausserhalb Europas ungültig. Sie wird deshalb im aussereuropäischen Raum auch nicht wirklich benötigt. Benötigt wird sie allenfalls, wenn man mit den originalen Kontrollschildern reisen will. In diesem Fall mit der Versicherungsgesellschaft verhandeln, ob die Versicherungssumme rückerstattet werden kann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sich das Fahrzeug ausserhalb des Gültigkeitsbereichs der grünen Versicherungskarte aufgehalten hat (z.B. Verschiffungsunterlagen).

In vielen Ländern des aussereuropäischen Auslands wird an der Grenze oft der Abschluss einer landesspezifischen Haftpflichtversicherung verlangt. Somit ist man in diesem Land Fahrzeug-Haftpflichtversichert. Ob diese Versicherungen jedoch bei einem Vorfall wirklich bezahlen, steht offen bzw. ist fraglich. Aber man hat den gesetzlichen Anforderungen zumindest Genüge getan. Wer sein Fahrzeug darüber hinaus Haftpflicht versichern möchte, kann z.B. auf TourInsure in Hamburg oder auf Assurantiekontor Alessie in den Niederlanden zurückgreifen.

Mit TourInsure haben wir insofern gute Erfahrungen gemacht, als dass die Abwicklung des Versicherungsvertrags sehr speditiv und unkompliziert verlief. Für Afrika wendet man sich per Telefon oder Email an TourInsure.
Alternativ kann über diesen Link auch der Versicherungsantrag und die Prämientabelle herunter geladen werden:

Zu beachten ist, dass Personen ab Alter 65 eine einfache, formlose Ärztliche Bestätigung über ihre Fahrtüchtigkeit mit dem Antrag einreichen müssen.

Fahrzeug Vollkasko Versicherung

Lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung? Ist es überhaupt möglich, eine Vollkaskoversicherung mit weltweiter Gültigkeit abzuschliessen? Die Frage ist, sollte das Fahrzeug unterwegs vollständig abhanden kommen oder Totalschaden erleiden (Unfall, Brand etc.), ob ich mir danach ein neues Fahrzeug nochmals leisten kann oder nicht.

Wir beabsichtigen den Abschluss einer weltweiten Vollkaskoversicherung über unsere „Haus-Versicherung“, die Schweizerische Mobiliar. Die Versicherung wurde uns bereits zugesagt. Grundbedingung ist natürlich der schweizerische Wohnsitz. Zudem geht die Mobiliar dieses Geschäft nur bei langjährigen, guten Kunden ein.

In der weltweiten Vollkaskoversicherung ist die Verschiffung – auch sollte das Schiff sinken – eingeschlossen. Dadurch können schon einmal die teuren Verschiffungsversicherungen gespart werden, was die Versicherungsprämie wieder etwas relativiert.

Optional wäre die Vollkaskoversicherung über TourInsure möglich.

COMESA Yellow Card für Ost- und das südliche Afrika

Für die Afrikadurchquerung auf der Ostroute existiert die „Comesa Yellowcard“. Diese überregionale Versicherung ist zur Zeit in folgenden Ländern gültig, Aufzählung von Nord nach Süd:

  • Sudan – Eritrea – Äthiopien – Kenya – Uganda – Ruanda – Tansania – Malawi – Sambia – Simbabwe – sowie Burundi, Demokratische Republik Kongo und Djibouti

Bei der COMESA Yellowcard handelt es sich um einen Zusammenschluss vieler nationaler Versicherungsgesellschaften unter dem Dach der COMESA „Common Market for Eastern and Southern Africa“.

Die COMESA Yellowcard soll deshalb bei jeder nationalen Versicherung, die am Programm teilnimmt, abgeschlossen werden können. Von Norden kommend also im Sudan, von Süden kommend in Sambia und Simbabwe.

Genaue Adressen sind zurzeit (noch) nicht bekannt. Doch wenigstens der Link zur COMESA Yellowcard.

SUDAN

Im Sudan konnte ich folgende Versicherungsgesellschaft ausfindig machen, habe aber noch keine Bestätigung erhalten, dass die auch die COMESA Yellow Card verkaufen. United Insurance of Sudan

Carnet de Passage

> Info folgen, sobald entsprechende Abklärungen erfolgt sind.

Verfügst du über Praxiserfahrung mit den Themen „Schweizerisches Fahrzeug auf Langzeitreisen im Ausland“ sowie „Fahrzeug Versicherungen auf Langzeitreisen“, dann bin ich dankbar um deine Mitteilung, falls du die obigen Angaben ergänzen kannst. Danke!

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12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo zusammen
    Wir leben seit Jahren im Nahen Osten und sind in der Schweiz abgemeldet. Nun möchten wir vor unsem letzten Jahr im Ausland ein Auto in der Schweiz einlösen und einmal runter und nächstes Jahr zurück fahren.
    Weiss jemand, ob man überhaupt ein Auto einlösen kann, wenn man nicht in der Schweiz gemeldet ist? Ein Versicherungsmensch sagte uns mal, dass das nicht geht. Was sagt das Strassenverkehrsamt?
    In den Ferien haben wir meist ein Auto auf meine Mutter eingelöst, das könnte aber bei einer Reise in den Nahen Osten Schwierigkeiten ergeben…
    Hat jemand Erfahrung damit?

    Antworten
  • Werner & Silvia
    4. November 2018 13:05

    Hallo Ihr beiden
    Haben eure Adresse von Ueli & Iris Mathis erhalten.
    Super euer neuer Auftritt.
    Wann verlässt ihr die Schweiz?
    Würden uns freuen euch vor der Abreise noch zu treffen. Selber sind wir im Januar noch kurz in Südafrika – unserer “zweiten Heimat” – und im Juni geht es auf unbestimmte Zeit nach Südamerika.
    Schaut doch mal in http://www.expi.ch rein.
    Herzliche Grüße aus Meggen
    Werner & Silvia
    PS Sind dabei unsere IT-Infrastruktur zu überdenken. Mit was seid ihr beiden unterwegs: Apple oder Microsoft & Co.?
    Freuen uns, wenn wir eure News regelmäßig erhalten 🙂

    Antworten
  • Lieber Ernie
    Wir melden uns uns nochmals zum Thema Nummernschilder. Wir haben folgenden Plan ausgeheckt:
    Auto vorführen vor Abreise. Versicherung abmelden. Nummern auf MFK hinterlegen. Bei uns in Luzern maximal möglich für 18 Monate. Vor Ablauf dieser Frist Reisefahrzeug für kurze Zeit wieder einlösen und Versicherung bezahlen. Das geht sehr unkompliziert, irgend jemand muss einfach die Schilder abholen, bezahlen geht ja online. Nach vielleicht drei Monaten das Reisefahrzeug wieder abmelden und die Schilder wieder für 18 Monate hinterlegen. Eventuell das Ganze nochmals vor dem Vorführtermin wenn möglich. Bevor die Schilder freigegeben werden, für die Zeit des Heimaturlaubes kurzerhand ein Auto kaufen und Schilder einlösen. Bei Abreise Auto verkaufen und Schilder für weitere 18 Monate deponieren usw. Da würden wir mit unserem Garagisten vom Dorf zusammenarbeiten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass niemand anders mit unserem Nummernschild herumfährt. Somit wäre wenigstens ein Problem gelöst. Die Einreise nach Europa könnte mit einer Garagennummer, Tagesnummer, eigener Nummer oder mit Container erfolgen.
    Als wir damals 15 Monate in Afrika waren, schickten wir die Nummern von Ägypten nachhause. Wir verschifften unseren Landrover von Kapstadt nach Rotterdam. Unsere Kontaktperson schickte die Schilder nach Holland und so fuhren wir nachhause.

    Antworten
    • Ernst Schulthess
      27. Oktober 2018 10:01

      Lieber Peter
      Danke für deinen wertvollen Beitrag zum Thema Nummernschilder. Bei langem, langem Nachdenken kommt man auf diese Lösung! Also, nochmals herzlichen Dank! Ernie

      Antworten
    • Lieber Peter
      Wir sind aktuell an der Planung unserer Reise von Zürich nach Südostasien. Ich finden deinen Vorschlag / Plan zum Nummernschild ziemlich gut. Ich wollte fragen, ob du dich von der Schweiz definitiv abgemeldet hast oder noch einen Schweizer Wohnsitz hast? Aufgrund der obligatorischen Grundversicherung, welche ziemlich teuer ist, suche ich noch nach einer Möglichkeit den Wohnsitz in der Schweiz aufzugeben und von der Krankenkassenpflicht befreit zu werden. (und dann natürlich eine international Krankenversicherung abschliessen) Hingegen stellt sich da die Frage wie wir dann das mit dem Nummernschild machen, wenn wir ja keinen Wohnsitz mehr haben. Wie habt ihr das gemacht?
      Liebe Grüsse
      Melanie

      Antworten
      • Karin Studer
        1. Februar 2022 16:44

        Hallo Melanie
        Genau diese Frage haben wir auch…hab leider auch noch keine Antwort, bin aber jetzt fleissig am googeln..
        Können wir uns ausstauschen?
        Liebe Grüsse
        Karin

    • Lieber Peter
      Das löst vielleicht das Problem mit den Schildern, aber man muss ja trotzdem das Auto alle 2 Jahre vorführen.
      Wie macht ihr das, wenn das Auto im Ausland steht? Ihr könnt ja nicht anstelle des Reisemobils das während dem Heimaturlaub neu gekaufte Auto vorführen.
      Die Schilder sind ja nicht das eigentliche Problem. Ausserhalb Europas kann man mit Fakeschildern fahren. Aber man muss ja trotzdem alle 2 Jahre vorführen, egal auf welchem Kontinent man sich gerade befindet.

      Antworten
      • Warum sollte man mit Fakeschildern fahren wenn das Auto noch eingelöst ist? Der Sinn ist ja, dass man das Auto auslöst um der Vorführpflicht, Steuer etc zu entgehen. Dafür muss man aber die Schilder zurückschicken und braucht darum Fakeschilder und Versicherungen in den jeweiligen Ländern. Falls man also blöde gesagt geblitzt wird oder sonst etwas ist, kommt die Rechnung nach Hause. Wenn aber nach 18 Monaten jemand anders das Schild bekommt, würde die Busse an die falsche Person gesandt und das Ganze würde „auffliegen“, wobei noch zu klären wäre ob das überhaupt konsequenzen hätte.
        Darum also die Bestrebungen, das Nummernschild trotz Auslösung auf den eigenen Namen weiterlaufen zu lassen, nehme ich mal an.

        Bei Unfall interessiert es die Chinesische Versicherung wohl nicht, ob du in der Schweiz die Strassensteuer bezahlt hast..sowie auch irgend eine Vollkasko…denen könnte man den Plan sogar verraten und die würden wohl zustimmen.

        Könnte höchstens noch sein, dass irgend eine Polizeikontrolle Probleme macht (je nach dem Fake Fahrzeugausweis machen lassen?) oder dass das STVA davon Wind bekommt und dich wegen Steuerhinterziehung oder sonstwas anzeigt…aber selbst bei Unfall mit Personenschaden, warum sollte das STVA das erfahren?

        Naja, oder einfach Wohnsitz nach Österreich oder sonstwo, tendenziell wohl mehr Möglichkeiten. Plus Krankenkasse halb so teuer mit doppeltem Leistungsumfang etc.

  • zum CdP
    Als wir noch beim TCS waren, mussten wir – da wir CdP überlappend benötigten, 2 Mal die Kaution (immerhin je 10kFr) hinterlegen. Beim ACS geht’s etwas lockerer (vielleicht auch weil’s zum x-ten Mal ist) – Das benötigte 2. CdP wird auf Anfrage hin ausgestellt, ohne Hinterlegung einer 2. Kaution. Wir retournieren das abgelaufene jeweils sofort nach unserer Heimkehr – dies kann mehr als 2 Monate nach der Aussellung des jeweils Neueren sein.

    Antworten
  • Helmi Fuchs
    23. Oktober 2018 7:53

    Tolle Infos, Vielen Dank. Wie macht Ihr es jetzt konkret: Schweizer Schilder auf Eurer Reise mit Rückkehr zum Vorführen?

    Antworten
    • Ernst Schulthess
      27. Oktober 2018 10:09

      Rückkehr zum erneuten Vorführen auf jeden Fall – wenn bis dann Dieselfahrzeuge in Europa nicht abgeschafft sind.

      Antworten
      • Doris Spörri
        8. Februar 2022 21:10

        Hallo ihr beiden
        Herzlichen Dank für den guten Bericht. Es ist wirklich verzwickt, wir möchten gerne länger reisen, das Auto nur zum Vorführen zurück zu bringen ist ja totaler Blödsinn und vorallem sehr teuer. Das mit den kopierten Nummer ist auch nicht unser Ding. Vielleicht bietet ein anderes Land eine Möglichkeit, da muss es doch Lösungen geben? Aber dort müsste man sich wohl, wie ihr schreibt anmelden. Wenn ihr was in Erfahrung bringt lasst es uns bitte wissen. Wie löst ihr dies nun? Liebe Grüsse Doris und Mike

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