Fahrzeug im Heimatland registriert?

Soll man das eigene Fahrzeug im Heimatland abmelden oder offiziell eingelöst lassen? Beides kann Probleme geben.

Wir haben uns schliesslich dazu entschlossen, unseren Camper in der Schweiz eingelöst, registriert zu lassen und fahren hier im südlichen Afrika deshalb völlig legal. Einzig „Illegal“ sind die nicht originalen CH-Schilder – die Originale reisen jedoch im Fahrzeug mit. Eine Diebstal-Vorbeuge-Massnahme. Nachteil: Die Strassenverkehrsgebühren in der Schweiz sowie die obligatorische Haftpflichtversicherung, die uns hier nichts nützt, müssen berappt werden. Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, um allfällige Komplikationen rechtlicher Natur zu umgehen, sollten wir z.B. in einen Unfall verwickelt werden. Sollten Nummernschilder im Ausland abhanden kommen wird es echt kompliziert. Zwar würden uns anstandslos neue Nummernschilder ausgestellt werden (gegen Vorlage eines Polizeirapports), diese müssten jedoch in der Schweiz persönlich abgeholt werden … Die Original-Nummer zu behalten und die finanziellen Konsequenzen auf sich zu nehmen beugt auch der Gefahr vor, dass plötzlich in der Schweiz ein weiteres Fahrzeug mit „unseren“ Nummernschildern herumfährt …

Wie schon gesagt, ist der Nachteil der „legalen Lösung“, dass die Strassenverkehrsgebühren und die Gebühr für die Haftpflichtversicherung anfallen, obschon sie nichts nützen. Sollten wir uns entschliessen, das Fahrzeug länger als drei bis vier Jahre im südlichen Afrika zu lassen (was viele Schweizer und Deutsche tun), dann wird eines Tages ein Schreiben des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich einflattern mit der Aufforderung zur Fahrzeugprüfung. Das Fahrzeug nur deswegen nach Hause schippern wäre finanziell aufwendig, es einfach ignorieren würde bedeuten, dass man polizeilich gesucht würde. Dann würde es definitiv zu kompliziert … in diesem Fall würde man in die Illegalität getrieben, müsste die Nummernschilder in der Schweiz deponieren und quasi illegal in Afrika herum fahren, denn hier einlösen (da Rechtslenker und nicht verzollt) geht auch nicht.

Hier in Afrika mit deponierten Nummernschildern zu fahren, was sicher problemlos funktioniert, hat den Nachteil, einerseits, dass man nicht so richtig weiss, welches Risiko rechtlicher Art man eingeht. Wenn es platzt, zahlen dann die Versicherungen noch? Was geschieht polizeilich? Nein hier „eingeschlossen“ zu werden, das möchte man ja wirklich nicht. Beispielsweise hätten wir keine Vollkasko-Versicherung für unseren Camper abschliessen können, ohne offizielle Registrierung des Fahrzeugs, da in der Schweiz Staat und Versicherungen in dieser Beziehung vernetzt sind.

Carnet des Passages

Für die afrikanischen Staaten ist ein Carnet des Passages vorgeschrieben, ansonsten man sein Fahrzeug in jeden Land, das man durchreist, verzollen müsste. Das Carnet ebnet einem am Zoll die Hürden. Es ist gültig jeweils für ein Jahr und kann dann wieder erneuert werden. Um das Carnet des Passage zu erneuern reist man vor Ablauf des alten Carnets mit dem alten Carnet aus der Südafrikanischen Zollunion (Südafrika, Namibia, Botswana) aus und lässt dieses ausstempeln. Am nächsten Tag reist man mit dem neuen Carnet des Passages ein und sendet das alte Carnet an den Aussteller zurück.

Einmal in die südafrikanische Zollunion eingereist – z.B. bei der Entgegennahme des Fahrzeugs in einem Hafen der Zollunion das Carnet abgestempelt – muss man das Carnet des Passage bei Grenzübertritten innerhalb der Zollunion nicht mehr aus- und einstempeln lassen. Ausstempeln lassen muss man es nur, wenn man die Zollunion verlässt – z.B. nach Zambia oder Zimbabwe – und dort natürlich wieder einstempeln.

Schweizerischer Fahrzeugausweis

Polizisten und Grenzbeamte suchen den Aufkleber an der Frontwindschutzscheibe, der belegt, dass das Fahrzeug offiziell eingelöst ist. Einen solchen Aufkleber haben wir natürlich nicht (bis auf die deutsche Euro-5 Plakette). Nun wollte so ein Schlaumeier am Zoll von Botswana diesen Aufkleber sehen, den wir nicht haben. Wir übergaben ihm deshalb eine laminierte Kopie des Fahrzeugausweises, die er dann las. Als er das Prüfungsdatum der Fahrzeugzulassung las: Expertise: 26.05.2015 / ZH – war er der Ansicht, dass der Ausweis abgelaufen sei …. Expired, klingt ja auch wie Expertise …

Aus taktischen Gründen haben wir unseren Sprinter auf 3,49 Tonnen abgelastet. Im südlichen Afrika gilt nämlich nicht das Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen sondern ab 3,5 Tonne  gelten andere Regeln, zum Beispiel auch für die Gebühren in den Nationalparks (Botswana). Es hat sich zudem als günstig erwiesen, nicht nur die Camps, sondern auch die Eintrittsgebühren für die (Botswanischen) Nationalparks im Vornherein zu begleichen. Das hat uns bisher von Diskussionen, in welche Gewichts- und damit Gebührenklasse unser Fahrzeug fällt, bisher verschont.

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