Alles Verkaufen und Wohnsitz aufgeben?

Von Langzeitreisenden hört und liest man immer wieder, dass sie alles verkauft und jeglichen festen Wohnsitz aufgegeben haben. Das „Fahrende Heim“ oder die ganze Welt sei nun ihr Zuhause. Das haben wir in jungen Jahren auch mal so gemacht, einzig das Mobiliar war damals  eingestellt – und wurde nach der Reise teilweise weggegeben, weil sich unser Geschmack verändert hatte.

Mit dem Älterwerden haben sich unsere Bedürfnisse gewandelt. Wir finden, ein Zuhause in der Schweiz haben ist für uns so etwas wie der Boden für das Weggehen und Wegbleiben. Sollte einmal eines von uns etwas länger oder ernsthaft erkranken, benötigen wir einen Ort, an dem wir geborgen sind, wo wir hin können und wo wir uns auskennen. Nicht nur das, wir möchten auch immer wieder Zeit zu Hause verbringen, um Zeit für unsere Familien und für unsere Freunde zu haben. Wir leben und wohnen gerne in der Schweiz. Wir haben keine Veranlassung, alles umzukrempeln und hinter uns zu lassen, wir sind nicht gefrustet über unser bisheriges Leben, haben nicht den Eindruck, etwas verpasst zu haben, sondern die jetzige Reisephase ist organisch mit unserer Vergangenheit und unserem früheren Arbeitsleben verbunden. Alles hat seine Zeit, Arbeiten hat seine Zeit und Nichtarbeiten hat seine Zeit und die Welt entdecken hat auch seine Zeit etc.

Wohnsitz, Steuern und Krankenkasse

Plant man länger als 6 Monate im Ausland zu weilen, erwarten die meisten Gemeindeverwaltungen in der Schweiz, dass man den Wohnsitz aufgibt und sich „abmeldet“. Auf die Anfrage, ob man dann auch vom Steuern bezahlen befreit würde, ungläubiges Kopfschütteln – „nein, steuern müssen sie dennoch bezahlen!“ – gibt es da wenigstens einen Auslandaufenthaltsrabatt? „Nein, da können wir ihnen leider nicht entgegenkommen“. Ist natürlich alles gesetzlich geregelt! Aber aus unserer Sicht völlig unverständlich. Weshalb sollen wir denn Steuern zahlen, wenn wir keinerlei Leistungen erhalten, im Gegenteil, damit, dass man sich bei der Wohnsitzgemeinde abmeldet, verliert man automatisch die Berechtigung, die heimische Krankenkasse weiter zu führen.

Krankenkasse verlieren – in unserem Alter? Nein danke, das wollen wir nicht! Natürlich gäbe es die Möglichkeit gegen eine Gebühr den Krankenversicherungsvertrag zu „deaktivieren“ und während der Reise eine Reisekrankenversicherung abzuschliessen, was mit Sicherheit billiger wäre. Doch was geschieht bei einer ernsten Erkrankung? Die Reisekrankenversicherung wird einem so schnell wie möglich in die Schweiz repatriieren – aber da besteht ja kein Versicherungsschutz mehr. Dieser muss erst wieder aktiviert werden.

Da wir in der Schweiz zwar ein teure aber auch gute Krankenversicherung haben wollten wir an diesem Punkt kein Risiko eingehen. Unsere Krankenversicherung hat uns bestätigt, dass wir weltweit geschützt sind und „wir holen Sie im Ausland sogar kostenlos nach Hause!“

Wir haben deshalb in einer anderen Gemeinde Wohnsitz genommen und sind sehr dankbar, dass sich diese Gemeinde grosszügig gezeigt hat. Nun fliegen wir sicher einmal im Jahr für eine gewisse Zeit nach Hause, um die 12 Monate-Regel der Krankenkasse einzuhalten. Ja, eine weitere Bestimmung, um die Krankenversicherung behalten zu können ist die Regel, dass man maximal 12 Monate am Stück abwesend sein darf.

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